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Unser Team unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und Gesundheit. Der aktuelle Fokus richtet sich auf die nach dem §40 Absatz II SGB XI gesetzlich geförderten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von max. 40 Euro, die montlich von Pflegebedürftigen beantragt werden können. Wir helfen bei der Genehmigung, den Einkauf, Versand und der Kostenerstattung als präqualifizierter Leistungserbringer.